Illegales Ablagern von Gartenabfällen wird geahndet

Stadt Drolshagen stellt Auswüchse fest


Rasenschnitt im Wald zu entsorgen ist verboten. Die Stadt Drolshagen will alle ertappten Müllsünder zur Kasse bitten. von privat
Rasenschnitt im Wald zu entsorgen ist verboten. Die Stadt Drolshagen will alle ertappten Müllsünder zur Kasse bitten. © privat

Drolshagen. In den vergangenen Wochen wurde festgestellt, dass vermehrt Gartenabfälle, aber auch Bodenaushub, Steine und Zaunelemente, an Waldrändern, Böschungen und Bachläufen abgelagert wurden. Die Stadt Drolshagen weist darauf hin, dass, wie bei allen anderen Abfällen, auch das wilde Ablagern von Gartenabfällen verboten ist.


Außer der Verschandelung des Landschaftsbildes, wird der Boden am Ablagerungsort bzw. im Wald überdüngt und die natürliche Vegetation, die die Bachufer befestigt, verdrängt. Außerdem können Schädlinge und Samen von gebietsfremden Arten, die heimische Pflanzen verdrängen, mit den Ablagerungen in den Wald gelangen und dort negative Auswirkungen haben.

Gegen jeden, der Gartenabfälle im Wald ablagert, wird daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es drohen empfindliche Geldbußen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine unzulässige Form der Entsorgung. Es kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bioabfallsäcke erhältlich
Gartenabfälle können stattdessen im eigenen Garten kompostiert werden, über die Bioabfalltonne entsorgt oder im Kompostwerk des Kreises Olpe angeliefert werden. Im Bürgerbüro können große Bioabfallsäcke (Stückpreis 3 Euro) aus festem Papier erworben werden, die bei gelegentlichem Mehranfall neben die Bioabfalltonne gestellt werden können.

Zweimal im Jahr ist zusätzlich die kostenlose Abgabe von Ast- und Strauchschnitt am Bauhof der Stadt Drolshagen möglich. Nähere Infos gibt es beim Drolshagener Abfallberater unter Telefon (02761) 970-137.
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