Illegales Ablagern von Gartenabfällen wird geahndet
Stadt Drolshagen stellt Auswüchse fest
- Drolshagen, 28.06.2019
Drolshagen. In den vergangenen Wochen wurde festgestellt, dass vermehrt Gartenabfälle, aber auch Bodenaushub, Steine und Zaunelemente, an Waldrändern, Böschungen und Bachläufen abgelagert wurden. Die Stadt Drolshagen weist darauf hin, dass, wie bei allen anderen Abfällen, auch das wilde Ablagern von Gartenabfällen verboten ist.
Gegen jeden, der Gartenabfälle im Wald ablagert, wird daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es drohen empfindliche Geldbußen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine unzulässige Form der Entsorgung. Es kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zweimal im Jahr ist zusätzlich die kostenlose Abgabe von Ast- und Strauchschnitt am Bauhof der Stadt Drolshagen möglich. Nähere Infos gibt es beim Drolshagener Abfallberater unter Telefon (02761) 970-137.