Hundekot auf Wegen – ein unerwünschter Zustand
Stadt Drolshagen warnt vor Bußgeld
- Drolshagen, 07.02.2017

Drolshagen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Verkehrsflächen und Anlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Wenn es dennoch passiert, ist die „Hinterlassenschaft“ unverzüglich zu beseitigen. Das betont die Stadt Drolshagen in einer Pressemitteilung.

Und doch gebe es immer mehr Beschwerden, dass insbesondere Fahrradwege, Gehwege und Grünanlagen durch Hundekot verunreinigt sind: „Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Es gefällt sicherlich niemandem, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist, d.h. außerhalb der Ortschaften zwischen Feld und Wald. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen.“
Eine Verordnung der Stadt Drolshagen regelt, dass derjenige, der Hunde mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen hat. Verstöße hiergegen werden mit Bußgeld geahndet.
