Drolshagener ist Prüfungsbester

Gökhan Jasar ausgezeichnet


„Es ist erfreulich, dass Auszubildende in dieser Branche mit so guten Leistungen abschließen und es zeigt, über welches Potenzial diese jungen Menschen verfügen“, gratulierte Michael Kröhl, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehrswirtschaft, den drei prüfungsbesten angehenden Kaufleuten für Spedition und Logistikdienstleistungen.
„Es ist erfreulich, dass Auszubildende in dieser Branche mit so guten Leistungen abschließen und es zeigt, über welches Potenzial diese jungen Menschen verfügen“, gratulierte Michael Kröhl, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehrswirtschaft, den drei prüfungsbesten angehenden Kaufleuten für Spedition und Logistikdienstleistungen.

Gökhan Jasar von der Spedition Josef Heuel ist als einer von drei Prüfungsbesten durch den Förderverein Spedition und Logistik (FSL) ausgezeichnet worden. Der angehende Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen wurde in einer Sitzung des Arbeitskreises Verkehrswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) geehrte.


Eckhard Siebel und Roman Sonntag vom FSL sowie Jürgen Weihermann, stv. Geschäftsführer des Landesverbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW, zeichneten Jasar sowie Andrej Betz und Sebastian Brast (beide Brucherseifer Transport und Logistik GmbH, Wissen) aus. „Es ist erfreulich, dass Auszubildende in dieser Branche mit so guten Leistungen abschließen und es zeigt, über welches Potenzial diese jungen Menschen verfügen“, gratulierte auch Michael Kröhl, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehrswirtschaft.
Kritik an Gesetz
Für weniger Freude sorgte das Schwerpunktthema „Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf das Transportgewerbe“. Die im Gesetz verankerte verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung bedeutet, dass Unternehmer für Mindestlohnverstöße sowohl bei vertraglich verpflichteten Auftragnehmern haften, als auch bei Unternehmen, die der eigene Vertragspartner wiederum vertraglich verpflichtet. Dabei werden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz mit hohen Strafen und Sanktionen geahndet. „Das Spektrum reicht von drastischen Bußgeldern bis zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder sogar Wucher sind Straftatbestände, die mit Freiheitsstrafen belegt werden können“, stellte Detlef Neufang klar. Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht erläuterte den mehr als 40 Besuchern der Veranstaltung die rechtlichen Hintergründe zu diesem Thema. Eine ganze Reihe von Einzelbestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie rechtliche Unklarheiten sorgen derzeit für erhebliche Probleme im unternehmerischen Alltag. So macht die Festlegung auf ein Arbeitsentgelt von 8,50 Euro je Zeitstunde in manchen Fällen eine Umrechnung von Stücklohn in Zeitlohn erforderlich, ohne dass hierfür genaue Kriterien vorliegen. (LP)
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