Alkohol: Kontrollen durch Ordnungsamt und Jugendamt in Drolshagen

Jugendschutz im Karneval


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Drolshagen. Das Finale der Karnevalssaison 2018 steht kurz bevor. Viele genießen diese Tage. Jubel, Trubel und Heiterkeit bestimmen in dieser Zeit das Bild der Straßen und Veranstaltungsräume. Nicht nur an Weiberfastnacht geht es auch in Drolshagen hoch her. Die Verwaltung warnt vor übermäßigem Alkoholkonsum.


Im bunten Treiben komme es häufig vor, dass alkoholhaltige Getränke übermäßig „genossen“ werden. Kinder und Jugendliche machten nicht selten an Karneval ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol, was „mitunter mit sehr nachteiligen, die Gesundheit gefährdenden Folgen verbunden sein kann“, teilt die Verwaltung mit. 

Um so mehr sei es gerade während dieser Zeit „Aufgabe eines jeden Bürgers und aller Verantwortlichen, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dabei sind insbesondere Erziehende aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich - wenn nötig - auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern“, heißt es in dem Schreiben weiter. 
Empfindliche Geldbußen bei Gesetzesbruch
Ein direkter Appell an Erwachsene folgt: „Tragen Sie zum guten Gelingen der Karnevalsveranstaltungen bei, an die sich die Besucher gerne erinnern. Helfen Sie mit, den Karneval zu einer rundum gelungenen Angelegenheit zu machen, die keine negativen Schlagzeilen nach sich zieht“, teilt die Stadt Drolshagen mit.

Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Das Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol - auch Bier, Sekt oder Wein - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke - zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein - dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.
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