Alkohol: Kontrollen durch Ordnungsamt und Jugendamt in Drolshagen
Jugendschutz im Karneval
- Drolshagen, 06.02.2018
Drolshagen. Das Finale der Karnevalssaison 2018 steht kurz bevor. Viele genießen diese Tage. Jubel, Trubel und Heiterkeit bestimmen in dieser Zeit das Bild der Straßen und Veranstaltungsräume. Nicht nur an Weiberfastnacht geht es auch in Drolshagen hoch her. Die Verwaltung warnt vor übermäßigem Alkoholkonsum.
Um so mehr sei es gerade während dieser Zeit „Aufgabe eines jeden Bürgers und aller Verantwortlichen, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dabei sind insbesondere Erziehende aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich - wenn nötig - auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Das Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol - auch Bier, Sekt oder Wein - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke - zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein - dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.