3G-Regelung in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Drolshagen


Das Rathaus Drolshagen von Stadt Drolshagen
Das Rathaus Drolshagen © Stadt Drolshagen


Drolshagen. Ab Montag, 20. Dezember, ist ein Besuch in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Drolshagen nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich. Die Besucher müssen für Vor-Ort-Termine nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Bei einem Besuch muss deshalb ein entsprechender Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweis bzw. Nachweis mitgeführt werden und bei der Vorsprache vorzuweisen. Das Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Gebäude ist weiterhin verpflichtend.

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