Drittes Entlastungspaket und Neufassung für Corona-Schutz beschlossen

Vorbereitungen für Herbst und Winter


Der Bundestag in Berlin. von pixabay.com
Der Bundestag in Berlin. © pixabay.com

Berlin/Kreis Olpe. In der Haushaltswoche des Deutschen Bundestages sind weitreichende Entscheidungen zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter getroffen worden. Zum einen haben die Spitzen der Ampel-Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP ein drittes Entlastungspaket für die Bürger verabschiedet.


Die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD) dazu: „Ich begrüße ausdrücklich, dass dieses Entlastungspaket gerade auch die Situation von Kindern und Familien im Blick behält und Hilfestellung leistet. Insbesondere die Ausweitung des Wohngeldanspruchs, die Anhebung der Grenze für den Midi-Job auf 2.000 Euro sowie die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages bedeuten für Familien mit geringeren Einkommen eine dringend benötigte finanzielle Entlastung bei steigender Inflation und hohen Energiekosten.“

Familien dürften nicht in die Situation kommen, in der sie sich zwischen Heizen oder Einkaufen entscheiden müssen. Deshalb habe die Koalition alles Notwendige getan, dass sich die Gesellschaft unter hake und, dass kein Bürger und keine Bürgerin alleine gelassen werde.

Zum anderen hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Keine meldepflichtige Infektionskrankheit

Dazu Nezahat Baradari, die im Gesundheitsausschuss des Bundestages für die SPD sitzt: „Die Corona-Schutzmaßnahmen, die wir für den Herbst- und Winter beschlossen haben, sind ein Kompromiss. Sie vereinbaren das medizinisch Notwendige, um vulnerable Menschen zu schützen, mit der Lebenswirklichkeit der Bürger und beachtet die Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Alltag.“

Als Kinder- und Jugendmedizinerin sei es ihr ein besonderes Anliegen gewesen, im parlamentarischen Prozess darauf hinzuwirken, dass Covid-19 nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zur meldepflichtigen Infektionskrankheit geworden ist.

Weiterhin Kinderkrankentagegeld

„Das ist eine große Erleichterung. Denn so müssen Kinder bzw. ihre Eltern weder bei Verdacht noch bei durchgemachter Infektion jedes Mal ein ärztliches Attest für den Kindergarten bzw. Schule erbringen“, so Baradari. Nach 30 Monaten der Pandemie, in denen gerade die Jüngsten unserer Gesellschaft und ihre Familien eine große soziale Last zu tragen hätten, hätte sie dies nicht für angemessen gehalten.

„Ich bin überaus glücklich, dass wir diese Verschärfung der Regelungen aus dem Gesetz streichen konnten. Außerdem ist es richtig, dass wir die ‚Kinderkrankentagegeld-Regelung‘ weiterführen. Eltern können bis Ende 2023 30 Tage und Alleinerziehende 60 Tage beanspruchen. Dies ist genau der richtige Schritt für die Verbesserung der Situation von berufstätigen Eltern und ihren Kindern.“

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