Zwölfjähriger überfällt zwei Menschen innerhalb von drei Minuten

Mit Elektroschocker und Messer


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Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Lüdenscheid. Ein zwölfjähriger Lüdenscheider steht im dringenden Tatverdacht, am Donnerstag, 26. Oktober, innerhalb weniger Minuten gleich zwei Raub-Überfälle begangen zu haben. Polizeibeamte trafen ihn im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen noch in Tatortnähe an.


Die erste Tat ereignete sich um 14.43 Uhr auf der Jockuschstraße. Das 67-jährige Opfer schildert den Polizeibeamten später, dass sie dort zu Fuß in Richtung Sauerfeld gegangen sei.

Auf Höhe eines Friseursalons sei plötzlich der Tatverdächtige aufgetaucht, habe ihr ein Messer vorgehalten und die Herausgabe von Bargeld gefordert. Die überfallene Dame reagierte sehr energisch und machte Umstehende auf den Vorfall aufmerksam, was den Zwölfjährigen offenbar veranlasste, ohne Beute in Richtung Rosengarten zu flüchten. Die Seniorin blieb unverletzt.

Nur wenige Minuten später, um 14.45 Uhr, soll derselbe Zwölfjährige versucht haben, einen 65-Jährigen zu überfallen. Das Opfer gab an, von der Wilhelmstraße in Richtung Schillerstraße gegangen zu sein.

Elektroschocker vorgehalten

Im Bereich des Rosengartens sei der mutmaßliche Täter an ihn herangetreten, habe einen Elektroschocker vorgehalten und Geld gefordert. Der Überfallene flüchtete sich in einen Hauseingang und hielt die Tür von innen zu. Der Tatverdächtige ließ von ihm ab und ging zurück in den Rosengarten.

Polizeibeamte nahmen den Zwölfjährigen nach kurzer Verfolgung in der Nähe des Kulturhauses fest. Das Einhandmesser, mutmaßliche Tatwaffe aus dem ersten Fall, hatte er in ein Gebüsch geworfen. Polizeibeamte fanden es jedoch auf und stellten es sicher.

Der verwendete Elektroschocker blieb verschwunden. Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen fanden die Beamten eine geringe Menge Cannabis.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Polizeibeamte leiteten Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes in zwei Fällen sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ein. Der zwölfjährige Tatverdächtige gilt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen als strafunmündig. Die Beamten übergaben ihn in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten.

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