Welche Corona-Regeln am Sonntag wegfallen und was noch gilt
Nach zwei Jahren Pandemie-Einschränkungen
- Aus der Region, 02.04.2022
- Gesundheit & Medizin
- Von Wolfgang Schneider
Kreis Olpe/Düsseldorf. Die bisher noch geltenden Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen fallen ab Sonntag, 3. April, fast alle weg. Dann kehrt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens wieder Normalität ein – nach gut zwei Jahren Pandemie-Einschränkungen.
Zwär hätte das Land NRW Karl-Josef Laumann angesichts unverändert hoher Infektionszahlen gerne noch einen Monat an den seit Mitte März geltenden Regeln festgehalten, doch das hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach abgelehnt. Somit laufen die bestehenden Regelungen am Samstag, 2. April, um Mitternacht aus.
- 3G entfällt in fast allen Bereichen (Hotel, Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sauna, Bibliotheken usw.) sowie bei körpernahen Dienstleistungen und in Fahrschulen.
- 2G-Plus entfällt in Clubs und Diskotheken, bei Volksfesten, in Bordellen und Swingerclubs.
- Keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte.
- Keine Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Fußballspiele etc.)
- Keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen (zum Beispiel Restaurants), in Schulen und im Einzelhandel.
- Maskenpflicht besteht weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen, im Nah- und Fernverkehr, in Flugzeugen und Taxis.
Ob der Einzelhandel dem Appell von Karl Lauterbach folgt, die Maskenpflicht in Geschäften per Hausrecht durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Die meisten Händler wollen nicht strenger sein als die Politik, die die Maskenpflicht schließlich abschafft.
Viele Handelsketten haben jedenfalls schon angekündigt, dass sie keine Masken vorschreiben werden. Das gilt zum Beispiel für Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Penny. Auch Saturn, Mediamarkt, Ikea, C&A, Douglas, Deichmann und Ernstings Familiy wollen die Maskenpflicht fallenlassen.
Veranstalter von Festen, Musikveranstaltungen etc. können lockern, müssen es aber nicht. Denn es ist Sache des jeweiligen Veranstalters, welche Regeln er festlegt. Er kann per Hausrecht auch 3G oder die Maskenpflicht anordnen.