Ruhrverband weist auf geltende Regeln an Talsperren und Seen hin

Ausflugsziele


Müll in den Wäldern zu hinterlassen ist nicht nur unangebracht, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. von Ruhrverband
Müll in den Wäldern zu hinterlassen ist nicht nur unangebracht, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. © Ruhrverband

Südwestfalen. Die Stauseen und Talsperren des Ruhrverbands sind beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele. Um ein unbeschwertes Freizeitvergnügen zu gewährleisten, sollten jedoch einige Spielregeln beachtet werden.


Freizeitordnung beachten: Beim Rudern, Paddeln, Tauchen, Surfen, Segeln und Baden ist neben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren zu beachten, die im Internet abrufbar ist. Auch Hinweisschilder an den Talsperren informieren über die geltenden Regeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich zum Beispiel Taucher und Segler nicht gegenseitig in die Quere kommen.

Bereits seit 2011 ist das Befahren einiger Talsperren und Stauseen mit gewässerverträglichen Elektromotoren erlaubt. Wichtig: Alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge benötigen eine E-Plakette. Der Erwerb von Elektroplaketten gilt nicht nur, für Boote mit E-Antrieb, sondern ist z.B. auch für Stand-Up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor erforderlich

Elektromotoren teilweise verboten

Damit die Talsperren ihre eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erfüllen können, müssen Verunreinigungen und sonstige Belastungen vermieden werden. Daher sind die folgenden Bestimmungen einzuhalten: An der Verse-, Fürwigge- und Ennepetalsperre, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, sowie an der Listertalsperre ist der Einsatz von Elektromotoren verboten.

Im Zulaufbereich der Möhne zur Möhnetalsperre hat sich eine besondere Flachwasserzone als Rast- und Brutgebiet für Wasservögel entwickelt - hier ist neben dem Windsurfen auch jede andere Nutzung der Zone durch Boote und andere Wasserfahrzeuge verboten - die Zone ist durch Bojen gekennzeichnet. Die Missachtung der Bestimmungen kann bei Feststellung zu empfindlichen Bearbeitungsentgelten führen.

Wichtig für Angelfreunde: Angelkarten sind als Tages-, Zweitages-, Wochen- oder Jahreskarten in den Tourist-Informationen im Verbandsgebiet, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich.

Auch außerhalb des Wassers gelten Regeln:

Verhütung von Waldbränden: Gerade an sonnigen Tagen bieten die Wälder rund um die Talsperren des Ruhrverbands Schatten. Die Wälder sind im Sommer aber auch einer extremen Waldbrandgefahr ausgesetzt.

Deshalb ist es wichtig, dass Erholungssuchende das bestehende Grill- und Lagerfeuerverbot unbedingt beachten! Das Feuerverbot gilt insbesondere auch für die Uferbereiche und Uferstreifen der Talsperren. Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Entsorgung von Abfällen: Im Sommer ist das Müllproblem rund um die Talsperren besonders groß. Herumliegende Essensreste, Plastiktüten, Flaschen und Co. verschandeln nicht nur die Natur, sondern verschmutzen auch die Gewässer. Das Wegwerfen von Müll ist übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Der Ruhrverband appelliert an alle Besucher der Talsperren, sich rücksichtsvoll zu verhalten und alles Mitgebrachte wieder mit nach Hause zu nehmen. Müll in den Wäldern rund um die Ruhrverbandstalsperren zu hinterlassen ist nicht nur unangebracht, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.


Mehr: http://www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung

http://www.ruhrverband.de/sport-freizeit/angeln

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