Polizeikontrolle eskaliert: Mann in Gewahrsam, drei Beamte verletzt
36-jähriger Kradfahrer rastet aus
- Aus der Region, 19.05.2026
- Blaulicht
Siegen. Eine Verkehrskontrolle der Polizei in Siegen-Eisern ist am Montagnachmittag, 18. Mai, eskaliert. Ein Messer wurde gezückt und am Ende landete der kontrollierte Kradfahrer in der Zelle sowie zwei Beamte und eine Beamtin waren verletzt.


Ein 36-jähriger Kleinkraftradfahrer ignorierte gegen 15 Uhr das Einfahrtverbot in eine Straße und wurde deshalb von der Polizei angehalten. Der Mann reagierte sofort unwirsch und brüllte herum. Als die Ordnungshüter versuchten, ihn zu beruhigen, stieß er Drohungen wie „Ich bomb euch alle weg“ und „Ich schieße dir in den Kopf und töte deine Familie“ aus.

Die Beamten kündigten den Einsatz von Reizgas an. Plötzlich zückte der Mann ein Messer und bedrohte die Beamten weiterhin verbal. Den Einsatzkräften gelang es, den Mann zu überwältigen und ihn in Bodenlage zu bringen. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug der 36-Jährige dabei um sich, ohne das Messer zu benutzen, und versuchte zudem, die Polizisten zu beißen. Letztlich konnte er gefesselt werden.


Neben dem Klappmesser förderten die Beamte ein Messer mit 14 cm Klingenlänge aus dem Rucksack des Mannes. Hierbei handelt es sich um eine verbotene Waffe. Außerdem befanden sie Betäubungsmittel und entsprechende Utensilien in dem Rucksack.

Bei dem tätlichen Angriff des 36-Jährigen verletzten sich zwei Beamte und eine Beamtin. Einer der Beamten war anschließend nicht mehr dienstfähig. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit zur Polizeiwache Siegen. Da Hinweise darauf vorlagen, dass der 36-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Eine Überprüfung der mitgeführten Betäubungsmittel ergab, dass es sich nach ersten Informationen um erlaubnisfreie Cannabidiol-Produkte handeln dürfte. Aufgrund des aggressiven Verhaltens ordnete ein Richter die Ingewahrsamnahme des Mannes an. Gegen ihn wird nun wegen des tätlichen Angriffs, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ermittelt.
