Illegaler Aufenthalt - drei Festnahmen bei Kontrolle in Nagelstudio

Geschäft und Wohnung durchsucht


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Symbolfoto: Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. von Hauptzollamt Dortmund
Symbolfoto: Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. © Hauptzollamt Dortmund

Siegen. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund haben aufgrund eines Hinweises ein Nagelstudio in Siegen überprüft. Gleich drei ausländische Angestellte des Nagelstudios konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen. Die drei Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um ihre Identität festzustellen.


Dabei stellte sich heraus, dass es sich um vietnamesische Staatsbürger im Alter von 18, 22 und 24 Jahren handelt. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Nach Überstellung der drei Vietnamesen an die Ausländerbehörde der Stadt Siegen prüft diese nun deren Abschiebung.

Unterlagen beschlagnahmt

Den Feststellungen des Zolls zufolge waren es nicht die ersten Landsleute, die von der vietnamesischen Arbeitgeberin zum Arbeiten angeworben worden waren. Weil die Arbeitnehmer überdies nicht zu Sozialversicherung gemeldet waren, besteht außerdem der Verdacht, dass Beiträge vorenthalten wurden. Daher durchsuchte der Zoll mit Unterstützung der Polizei das Geschäft und die Wohnung der Inhaberin, um weitere Beweismittel zu sichern. Die weiteren Ermittlungen, darunter die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Speichermedien, durch den Zoll dauern an.

Illegale Ausländerbeschäftigung kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Beim Nichtabführen von Sozialabgaben, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Hintergrund
  • Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel.
  • Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal.
  • Zudem arbeiten sie „schwarz“, haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld.
  • Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.
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