Förderanträge für Kleinprojekte in der LEADER-Region SauerSiegerLand

Ab 11. März


Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Südwestfalen. Vereine, private Personen und weitere Einrichtungen können ab Montag, 11. März, Förderanträge für Kleinprojekte in der LEADER-Region SauerSiegerLand (Städte Lennestadt und Hilchenbach, Gemeinde Kirchhundem) stellen, die der Unterstützung des Vereins- und Dorflebens dienen.


Vorbehaltlich der Förderzusage durch das Land Nordrhein-Westfalen, können kleinere Infrastrukturmaßnahmen, etwa Bauvorhaben bzw. Sanierungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten mit einer Förderquote von 80 Prozent und Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro gefördert werden, die innerhalb des laufenden Haushaltsjahres umgesetzt werden können.

Die verbleibenden 20 Prozent müssen durch Eigenmittel gestemmt werden. Bis zum 30. November haben die Projektträger Zeit, ihre Kleinprojekte vollständig umzusetzen und abzurechnen. An dem Förderbudget beteiligen sich mit 90 Prozent der Bund und das Land NRW über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarkultur- und Küstenschutz“ gemeinsam.

Frist bis 8. April

Zehn Prozent der Förderung werden von den Kommunen der LEADER-SauerSiegerLand Hilchenbach, Lennestadt und Kirchhundem übernommen. Alle Projektantragsteller müssen ihre vollständigen Projektanträge bis zum 8. April schriftlich beim Regionalmanagement einreichen.

Alle weiteren Informationen zum Förderaufruf erhalten Interessierte von den Regionalmanagerinnen der LEADER-Region SauerSiegerLand per Tel.: 0160/4 51 49 48 (Susanne Henn) oder 0160/4 55 40 57 (Franziska Eick), oder ab dem 11. März auf der Internetseite der LEADER-Region im Downloadbereich.

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