Fall Luise: Täterinnen müssen sechsstelliges Schmerzensgeld zahlen

Urteil im Zivilverfahren


  • Aus der Region, 28.05.2026
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Symbolfoto. von pixabay.com
Symbolfoto. © pixabay.com

Freudenberg/Koblenz. Im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg ist am Donnerstag, 28. Mai, laut übereinstimmenden Medienberichten das Urteil am Landgericht Koblenz gefallen. Die beiden Mädchen, die 2023 ihre damalige zwölfjährige Mitschülerin getötet haben sollen, müssen Schmerzensgeld und Schadensersatz an Luises Familie zahlen.


Da die mutmaßlichen Täterinnen zum Zeitpunkt der Tat erst 12 und 13 Jahre alt und somit strafunmündig waren, handelte es sich um ein Zivilverfahren. Für Luises Familie war eine Zivilklage die einzige Möglichkeit, die Tat vor Gericht zu bringen. Das Verfahren war im Sommer 2025 vor dem Landgericht Koblenz gestartet.

Beide Mädchen hatten gestanden, Luise getötet zu haben. Das Urteil sieht ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von etwa 20.000 Euro für Luises Familie vor. Sobald die mutmaßlichen Täterinnen volljährig sind und eigenes Geld verdienen, müssen sie diese Summe zahlen. Die Eltern der beiden Mädchen müssen dies nicht übernehmen.

Beide mutmaßliche Täterinnen werden laut Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein vom Jugendamt betreut.

Hintergrund

Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg war im März 2023 von ihren Eltern als vermisst gemeldet worden, als sie nach einem Treffen mit zwei Freundinnen nicht nach Hause zurückkehrte. Ihre Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz gefunden.

Bei den beiden mutmaßlichen Täterinnen handelt es sich um die Mädchen, mit denen Luise sich an dem Abend getroffen hat. Beide sollen die Zwölfjährige erstochen haben, sodass sie verblutete. Die mutmaßlichen Täterinnen waren zu dem Zeitpunkt 12 und 13 Jahre alt und hatten zu Beginn des Zivilverfahrens die Tat gestanden.

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