„Fahrender“ Einkaufswagenunterstand sorgt für Polizeieinsatz

Kopfschütteln und Behinderungen


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Der ungewöhnliche „Sondertransport“ mit VW Caddy samt Einlkaufswagenunterstand. von Polizei Siegen-Wittgenstein
Der ungewöhnliche „Sondertransport“ mit VW Caddy samt Einlkaufswagenunterstand. © Polizei Siegen-Wittgenstein

Siegen. Dieser Polizeieinsatz sorgte für Verkehrsbehinderungen und Kopfschütteln: Die Polizei Siegen erfuhr per Notruf von der vermeintlichen Entwendung eines Einkaufswagenunterstandes. Die Einsatzkräfte machten sich sofort auf den Weg und sahen wenige hundert Meter vom eigentlichen „Tatort“, einem Einkaufsmarkt in Siegen-Gosenbach, einen „fahrenden“ Einkaufswagenunterstand auf der Hauptdurchgangsstraße.


Eine Kontrolle des Fahrzeuges ergab: Der 57-jährige Fahrer eines VW Caddy und sein Beifahrer hatten den gebrauchten Unterstand bei dem Einkaufsmarkt erworben. Sie stellten den Unterstand auf Transportrollen, fuhren den Caddy in den Unterstand und verbanden alles mit Zurrgurten.

Langsames „Sonderfahrzeug“

Dann fuhren sie mit der gewagten Konstruktion rückwärts los, um den Einkauf nach Hause zu befördern. Zwischenzeitlich lösten sich immer wieder die Transportrollen und mussten wieder befestigt werden. Das nur langsam vorankommende „Sonderfahrzeug“ sorgte für entsprechende Verkehrsbehinderungen.

Relativ wenig Verständnis für die Kontrolle zeigte der 57-Jährige „Unterstandfahrer“: „Ihr sorgt dafür, dass alles noch länger dauert“, sagte er den Beamten. Da das Gefährt jedoch der Sicherheitsüberprüfung nicht standhielt, war die Fahrt am Kontrollort zu Ende. Der Unterstand wurde auf einer angrenzenden Wiese abgestellt, um später fachgerecht zum eigentlichen Ziel transportiert zu werden.

Zwei Anzeigen fällig

Den Fahrer erwartet trotz seines Erfindergeistes eine Ànzeige wegen mangelhafter Ladungssicherung sowie Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Rückwärtsfahrt. Die Polizei kommentierte am Mittwochnachmittag, 27. März: „Letztlich hatten alle Glück, dass bei der hoffentlich einmaligen Jungfernfahrt des Unterstandes nicht mehr passiert ist.“

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