Zeugen beschreiben Angeklagten als nicht normal und psychisch krank

Brand in Attendorner Flüchtlingsunterkunft


  • Attendorn, 02.02.2021
  • Blaulicht , Dies & das
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Die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft verloren in der Nacht des 12. Juli durch den Brand ihre Bleibe und ihre Habseligkeiten. von Adam Fox
Die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft verloren in der Nacht des 12. Juli durch den Brand ihre Bleibe und ihre Habseligkeiten. © Adam Fox

Attendorn. Afghanisch, Arabisch, Bengalisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch. Wahrlich international ging es am Montag, 1. Februar, im Landgericht Siegen im Prozess gegen Awet F. zu. Dem 24-Jährigen wird vorgeworfen, am 12. Juli 2020 Feuer in der Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge in Attendorn gelegt zu haben.


Angezündete Matratzen sorgten dafür, dass der Container komplett niederbrannte und ein Sachschaden von mehr als einer halben Million Euro entstand. Verletzt wurde ein Bewohner, alle anderen konnten sich unversehrt in Sicherheit bringen.

Vor der 1. großen Strafkammer des Siegener Landgerichtes geht es darum, ob der Angeklagte dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Der junge Eritreer leidet laut psychiatrischem Gutachten an paranoider Schizophrenie. „Er wird von seinem Schweigerecht Gebrauch machen“, sagte sein Rechtsanwalt Marcel Tomczak zu Beginn.

Zahlreiche Zeugen rief die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach in den Zeugenstand. Die meisten von ihnen waren auf einen Dolmetscher angewiesen. Es stellte sich heraus, dass alle eine relativ identische Meinung über die Geschehnisse vor Ort hatten.

Unbeliebt bei Mitbewohnern

Den Angeklagten bezeichneten die Mitbewohner wie folgt: „psychisch krank, „Gehirn weg“ und „nicht normal in Kopf“. Die Bewohner hatten wenig Kontakt zu F., weil sich dieser grob daneben benahm, wie mehrfach bestätigt wurde.

Dabei war nächtliches Geschreie noch das Harmloseste. Die Bewohner berichteten, F. sei regelmäßig nackt über den Flur gelaufen und habe seine Notdurft im Zimmer verrichtet. Allgemein galt Awet F. als ein Außenseiter. Mit den meisten Bewohnern habe er gar nicht gesprochen oder man habe sich nur flüchtig gegrüßt.

Schusswaffengebrauch angedroht

Das Gericht befragte auch Polizisten und einen Sozialarbeiter. Ein Polizeibeamter sagte aus, er habe den Angeklagten gemeinsam mit seiner Kollegin und einem Feuerwehrmannes nach einer Verfolgungsjagd überwältigen können. Dieser habe sich äußerst aggressiv verhalten und die Einsatzkräfte mit einer Schere bedroht.

Die Androhung von Pfefferspray habe nichts gebracht. Als der Polizeibeamte darauf die Schusswaffe zog, habe F. die Schere weggeworfen und sei zunächst geflüchtet, konnte kurz darauf aber gefasst werden.. Er habe geschrien: „Probleme mit Familie. Nach Hause. Feuer gut. Leute egal.“ Ein Alkohol- und Drogentest verlief bei dem 24-Jährigen negativ.

Nicht das erste Vergehen

Der Polizist gab an, Awet F. sei in der Attendorner Polizeiwache hinlänglich bekannt gewesen. Durch Hausfriedensbruch, Beförderungserschleichung und Diebstahl sei der junge Mann aufgefallen, der momentan in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht ist. Zeugen sagten, der Angeklagte sei „unberechenbar“ und lebe "in seiner eigenen Welt.“ Ein Mitarbeiter des Sozialamtes berichtete, Awet F. habe ihn und einen Kollegen einmal bedroht.

Der Prozess wird fortgesetzt. Es sind noch drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil wird für Dienstag, 9. Februar, erwartet.

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