Wenn Falschparken auf einmal mit einem Punkt in Flensburg „versüßt“ wird

„Ich wollte nur schnell Brötchen holen“


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Eine typische Situation in der Attendorner Innenstadt. Parken wie hier wird seit dem 9. November nach dem Bußgeldkatalog geahndet. von privat
Eine typische Situation in der Attendorner Innenstadt. Parken wie hier wird seit dem 9. November nach dem Bußgeldkatalog geahndet. © privat

Attendorn/Kreis Olpe. Wer kennt es nicht: Mal kurz auf dem Gehweg halten oder parken und kleine Besorgungen beim Bäcker, Metzger oder in der Apotheke erledigen? Kommt man wieder zum Auto, ist man überrascht, dass ein Knöllchen an der Windschutzscheibe steckt.


Verständnis für Parkknöllchen ist wenig da, und man legt sich schon die passende Ausrede zurecht: „Ich wollte doch nur schnell Brötchen holen“, „Ich war doch nur kurz weg“, „Mein Mann ist nur eben in die Apotheke für Medikamente“ oder „Ich habe doch nur fix die Essensbestellung eingeladen“. Diese oder ähnliche Ausreden hören die Mitarbeiter der heimischen Ordnungsämter täglich, aber müssen den Parkverstoß trotzdem ahnden.

Neuer Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung, der insbesondere das Halten und Parken auf Geh- oder Radwegen stärker ahndet oder zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg „belohnt“, gilt seit dem 9. November. Dadurch soll der Fuß- und Radverkehr geschützt und gefördert werden.

Aber warum ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg eigentlich nicht erlaubt? Häufig wird beim Halten oder Parken auf dem Gehweg vergessen, dass der Gehweg ein geschützter Bereich für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Familien mit Kinderwagen ist. Diese müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen oder die Straßenseite wechseln.

Gefährliche Situation können entstehen

Dadurch entstehen für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Situationen oder sogar Unfälle. Man gefährdet also unbewusst Mitmenschen oder vielleicht sogar Bekannte, Freunde sowie Familie und das häufig nur für eine Ersparnis von wenigen Minuten.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber entschieden, den Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung zu ändern. Ziel ist es, den Gehweg wieder dem Fußgänger sowie die Radwege wieder den Radfahrern zurückzugeben und dadurch mehr Verkehrssicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern zu fördern.

Bußgelder haben es in sich

Weiter sollen die nun geltenden, teils drastischen Bußgelder zu einem Umdenken führen. So sieht der neue Bußgeldkatalog für das verbotswidrige Halten auf Geh- oder Radwegen eine Geldbuße von 50 Euro vor, mit Behinderung 55 Euro und mit Gefährdung sogar 70 Euro. Das verbotswidrige Parken auf Geh- oder Radwegen kostet künftig 55 Euro ohne Punkt. Mit Behinderung muss man 70 Euro, mit Gefährdung 80 Euro berappen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Auch in der Hansestadt Attendorn kommt es täglich zu Parkverstößen. Besonders in der Niedersten Straße und Ennester Straße halten und parken viele Autos auf dem Gehweg, um beispielsweise nur mal kurz Brötchen zu holen. Dabei war der damaligen Umbau dazu gedacht, die Straßen barrierefrei und fußgängerfreundlich zu gestalten sowie den schwächeren Verkehrsteilnehmern mehr Raum zu geben.

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