Verhindert Landesregierung eigenständige Windkraftplanung Attendorns?

Ständige Änderungen


Die Stadt Attendorn setzt auf Eigenständigkeit bei der Ausweisung von Windkraftflächen.
Die Stadt Attendorn setzt auf Eigenständigkeit bei der Ausweisung von Windkraftflächen.

Attendorn. Welche Herausforderungen mit der erneuten Änderung des Landesentwicklungsplans verbunden sind und wie sie aussehen, wurde in der Attendorner Ratssitzung am Mittwochabend, 21. Juni, erneut thematisiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, gegenüber der Landesplanungsbehörde NRW eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans für den Ausbau der Erneuerbaren Energien abzugeben.


Eine der Herausforderungen liegt darin, dass das Verfahren bis zum 1. Februar 2024 abgeschlossen sein muss. Zum Leidwesen der Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit bereits mehrere Änderungen ergeben, die eine Anpassung und eine erneute Auslegung der Pläne erforderten.

Die Schwierigkeit liege darin, wie Baudezernent Carsten Graumann deutlich machte, dass die Stadt die Planungshoheit behalten wolle.

Bernd Strotkemper (SPD) sagte. „Es wäre fatal, wenn unsere Bemühungen scheitern werden, weil wir halbjährlich von Änderungen überrollt werden. Dann hätten wir viel Geld – alleine durch die Erstellung der Gutachten – in den Sand gesetzt.“

Entwurf liegt bis 21. Juli aus

Hintergrund ist, dass die NRW-Landesregierung am 2. Juni den Entwurf einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen hat. Das Ziel der Änderung des LEP ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von (landesweit) 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie in NRW vorsieht. Der neue Entwurf der Stellungnahme der Stadt Attendorn liegt seit dem 14. Juni bis zum 21. Juli öffentlich aus.

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