„Verfügungsfonds Attendorn Innenstadt“: Erste Fördergelder für Projekte

Weitere Anträge möglich


Erste Fördergelder für Projekte in der Attendorner Innenstadt sind beschlossen. von Markus Dietrich
Erste Fördergelder für Projekte in der Attendorner Innenstadt sind beschlossen. © Markus Dietrich

Attendorn. Das Entscheidungsgremium für den Verfügungsfonds in der Attendorner Innenstadt hat die ersten Zuschüsse für private Projekte in der Innenstadt beschlossen.


Zur Erklärung: Im Rahmen der Innenstadtentwicklung will die Hansestadt Attendorn privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung des Stadtkerns aktiv unterstützen. Hierfür wurde ein Verfügungsfonds eingerichtet, der vom Rat der Stadt beschlossen wurde.

Der Verfügungsfonds besteht zu 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung und Mitteln der Hansestadt Attendorn sowie zu 50 Prozent aus privaten Finanzmitteln. Das heißt: Für jeden selbstinvestierten Euro gibt es einen Euro für Maßnahmen aus dem Fonds. Darüber hinaus können auch private Spenden ohne Projektbezug in den Verfügungsfonds eingezahlt werden, um Projekte in der Innenstadt zu fördern.
Aktive Beteiligung an der Innenstadtentwicklung
Der Zuschuss eines einzelnen Projekts ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Anträge für Zuschüsse aus dem Fonds können ganzjährig gestellt werden. Damit erhalten Hauseigentümer, Gewerbetreibende, Vereine oder Institutionen die Möglichkeit, Zuschüsse für die Aufwertung der Innenstadt zu bekommen. So können sie sich mit ihren Projekten aktiv an der Innenstadtentwicklung beteiligen. Bis zum Jubiläumsjahr 2022 stehen insgesamt 160.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Insgesamt entschied der Lenkungskreis über Zuschüsse in Höhe von rund 4.500 Euro. Das Gremium setzt sich aus Vertretern von Handel, Gastronomie, Dienstleistung, Jugendparlament, Seniorenrat, Politik und Verwaltung zusammen.
Erste Sitzung des Lenkungskreises
In der ersten Sitzung des Lenkungskreises Innenstadtentwicklung als Entscheidungsgremium wurden bereits fünf Anträge beraten und schließlich beschlossen. Bei drei dieser Projektideen wird die neue Beleuchtung der jeweiligen Ladenlokale realisiert. Fördergelder gibt es anteilig für die neue Inszenierung der Schaufenster sowie die verbesserte Sichtbarkeit von außen.

Zwei weitere Anträge wurden für die Anschaffung hochwertiger Sonnenschirme gestellt. Diese wurden unter Berücksichtigung des Gestaltungshandbuches für die Innenstadt ausgewählt und sind damit ebenfalls förderfähig.
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