Update: Eingesperrtes Mädchen – kein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft
Mutter geht in Revision
- Attendorn, 08.05.2026
- Blaulicht , Verschiedenes
- Von Lorena Klein
Attendorn/Siegen. Nach der Urteilsverkündung am Landgericht Siegen ist die Mutter, die ihre Tochter jahrelang in ihrem Zuhause in Attendorn versteckt und von der Außenwelt abgeschottet hatte, nun in Revision gegangen. Die Staatsanwaltschaft Siegen teilte auf LokalPlus-Nachfrage mit, dass sie kein Rechtsmittel einlegen wird.

Update von Freitag, 8. Mai:
Die Staatsanwaltschaft Siegen teilte auf LokalPlus-Nachfrage mit, dass ihrerseits kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werde. Das ausgeurteilte Strafmaß weiche lediglich hinsichtlich der Großeltern minimal von den seitens der Staatsanwaltschaft gestellten Anträgen ab.

Ursprünglicher Artikel von Mittwoch, 6. Mai:
Die Mutter des Mädchens ist in Revision gegangen. Das bestätigte Rechtsanwalt Peter Endemann, der die 49-Jährige vertritt, am Mittwoch, 6. Mai, auf LokalPlus-Nachfrage.

Das Urteil, das am Montag, 4. Mai, am Siegener Landgericht gefallen ist, sieht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für die Hauptangeklagte vor – wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger.

Durch das angeforderte Revisionsverfahren wird der Bundesgerichtshof nun überprüfen, ob beim Urteil Fehler gemacht worden sind. So lange sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, erklärte Rechtsanwalt Peter Endemann.

Die Großeltern des jahrelang eingesperrten Mädchens – die Eltern der Hauptangeklagten – wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das mittlerweile zwölf Jahre alte Mädchen lebt heute bei einer Pflegefamilie.



