Unterbringung in der Psychiatrie - Urteil im Fall Awet F. gesprochen

Brand in Attendorner Flüchtlingsunterkunft


 von Adam Fox
© Adam Fox

Attendorn/Siegen. Bereits vergangene Woche hätte im Fall Awet F. das Urteil gesprochen werden sollen. Doch der Termin wurde am Landgericht Siegen um eine Woche verschoben. Das am Mittwoch, 17. Februar, verkündete Urteil ist wohl für alle Beteiligten keine Überraschung.


„Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus" - so lautete das Urteil gegen Awet F. Der 27-jährige Eritreer wird demzufolge sein restliches Leben in einer solchen Einrichtung verbringen. Awet F. hatte am 12. Juli 2020 die Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge in Attendorn in Brand gesetzt. Die Unterkunft war komplett ausgebrannt.

In ihren Plädoyers hatten Verteidiger Marcel Tomczak und Staatsanwalt Rainer Hoppmann für die Anwendung des Paragraphen 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) plädiert und die Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie beantragt. Ein Gutachter hatte bei dem 27-Jährigen paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Ohne die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie sei davon auszugehen, dass Awet F. weitere Straftaten begehen könne.

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