Übermittagsbetreuung: Neuregelung der Finanzhoheit
Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen entscheiden ab Februar 2017
- Attendorn, 15.12.2016

Attendorn. Die Finanzhoheit und damit die Beitragsgestaltung für die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen in Attendorn wird zum 1. Februar 2017 an die Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen übertragen. Das haben die Ratsmitglieder in der Sitzung am Mittwoch, 14. Dezember, beschlossen – mit 18 Ja-Stimmen und bei jeweils acht Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit können die Kooperationspartner jetzt die Elternbeiträge aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsrechnung eigenständig festlegen.

Vor knapp einem Jahr war die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen an die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen (DRK Kreisverband Olpe und KiG Kinder im Ganztag gGmbH) übergeben worden. Zur Finanzierung der personellen und sachlichen Aufwendungen erhalten die Kooperationspartner einen Zuschuss in Höhe derzeit in Höhe von 5.500 Euro pro Standort und die jeweiligen Elternbeiträge, die mit gleichem Beschluss auf 22 Euro im Monat für die Übermittagsbetreuung und 30 Euro pro Monat für das Angebot „13+“ festgesetzt wurden.
Allerdings haben die Kooperationspartner für die Betreuung dargelegt, dass zusätzliche finanzielle Mittel von rd. 35.000 Euro erforderlich seien, um ein einheitliches schulinternes Betreuungsangebot an allen städtischen Schulen nach bewährten Qualitätsstandards umzusetzen.
