Tödlicher Streit in Attendorn: Syrer wegen Totschlags vor Gericht

Opfer verblutete nach Stichverletzung


  • Attendorn, 05.03.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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Am Siegener Landgericht hat am Donnerstag, 5. März, der Totschlag-Prozess gegen einen 35-jährigen Syrer begonnen. von LG Siegen/Justiz NRW
Am Siegener Landgericht hat am Donnerstag, 5. März, der Totschlag-Prozess gegen einen 35-jährigen Syrer begonnen. © LG Siegen/Justiz NRW

Siegen/Attendorn. Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Siegen hat am Donnerstagmorgen, 5. März, der Prozess gegen einen 35-jährigen Syrer begonnen. Ihm wird zur Last gelegt, im September vergangenen Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Attendorn einen 31-jährigen Landsmann während eines Streits erstochen zu haben.


Angeklagt ist der Familienvater wegen Totschlags. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 17. April erwartet.
Schon vorher Konfilkte
Die folgenschwere Auseinandersetzung ereignete sich am Morgen des 9. September 2019. Gegen 6 Uhr seien der Angeklagte Esam al S. und sein Landsmann Amar S. auf dem Flur des Wohnheims in der Donnerwenge in Attendorn aufeinander getroffen, schilderte Staatsanwalt Rainer Hoppmann in seiner Anklageschrift. Zwischen beiden Männern habe es schon zuvor häufiger Konflikte gegeben.

An jenem Montag sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte mit einem Messer in den oberen Bauchraum des Opfers gestochen habe. Dabei habe der 31-Jährige eine 24 Zentimeter lange Stichverletzung erlitten und sei im Bereich der Leber und der Bauchschlagader getroffen worden.
Festnahme an der Mosel
Laut Anklage flüchtete der stark blutende Verletzte in sein Zimmer und rief kurz vor 6.30 Uhr die Polizei an. Er wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht und auf der Intensivstation behandelt. Doch der Einsatz der Ärzte war erfolglos: Gegen 9.45 Uhr erlag der Mann seinen schweren Verletzungen. „Herz-Kreislauf-Versagen durch Verbluten“ lautete die Diagnose.

Der 35-jährige mutmaßliche Täter flüchtete nach der Auseinandersetzung. Er wurde am Morgen des 10. September, also einen Tag nach dem Vorfall, in Cochem an der Mosel von Spezialkräften der Polizei festgenommen. Seitdem sitzt Esam al S. in der Justizvollzugsanstalt Attendorn in Untersuchungshaft.
Verteidiger verlas Erklärung
Der Angeklagte gab sich zu Prozessbeginn sehr wortkarg. Über seinen Dolmetscher ließ er mitteilen, dass er keine Fragen beantworten und über eine schriftliche Erklärung hinaus keine Angaben zur Sache machen werde. Diese Erklärung verlas sein Anwalt Stefan Rückle (Olpe).

Demnach sind sich die beiden Männer an jenem Morgen im Flur begegnet. Amar S. habe sich ihm genähert und sich dabei seltsam verhalten. „Wo gehst du hin, du Hurensohn?“, habe Amar gerufen und dann den Arm hochgerissen, in der Hand ein Küchenmesser haltend.

Als sein Kontrahent mit dem Arm ausgeholt habe, habe er sich gewehrt und dessen Arm nach unten gerissen, heißt es in der Erklärung des Angeklagten. Daraufhin sei der 31-Jährige auf den Boden gefallen und danach weggelaufen.
„Blut habe ich keines gesehen“
„Mir war nicht bewusst, dass er ernsthaft verletzt war. Blut habe ich keines gesehen“, so Esam al S. in seiner Einlassung. Er selbst habe sich dann davon gemacht. Schon seit Monaten habe er aus dem Wohnheim weggewollt, weil er dort nur Ärger gehabt habe.

Im Verlauf der Hauptverhandlung werden am 12. und 23. März zahlreiche Zeugen und ein Sachverständiger gehört. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger sollen nach dem aktuellen Terminplan am 14. April gehalten werden. Sein Urteil will das Schwurgericht am 17. April verkünden.
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