Stadt Attendorn mahnt zur Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Bei Schnee und Eisglätte


Private Gehwege sind freizuhalten.  von Nicole Voss
Private Gehwege sind freizuhalten. © Nicole Voss

Attendorn. Angesichts des anhaltenden Winterwetters macht die Hansestadt Attendorn noch einmal auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer aufmerksam.


Bei Schnee und Eisglätte müssen Grundstücksbesitzer dafür sorgen, dass die Gehwege, die an ihrem Grundstück entlangführen, ohne Gefahr benutzt werden können. Mit der Straßenreinigungssatzung hat die Hansestadt Attendorn diese Reinigungspflicht auf die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke übertragen.

Das bedeutet, dass die Eigentümer die Gehwege und auch einige Fahrbahnabschnitte gerade jetzt bei diesen Witterungsverhältnissen von Schnee und Eis grundsätzlich freihalten müssen.

Forderungen bei mangelhaftem Winterdienst

In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.

Sollte es durch mangelhaften Winterdienst etwa zu Stürzen oder Knochenbrüchen kommen, können bei den Anliegern Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden. Außerdem riskieren Grundstücksbesitzer ein Bußgeldverfahren der Hansestadt Attendorn.

Infos zur Satzung gibt es auf der Homepage der Hansestadt Attendorn www.attendorn.de, in der Rubrik Rathaus/Ortsrecht/Bau- und Straßenwesen.

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