Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unterschiedlicher Straftatbestände
Kind in Attendorn eingesperrt
- Attendorn, 07.11.2022
- Verschiedenes
Attendorn. Ein Fall aus Attendorn hat am Wochenende ganz Deutschland in Schockstarre versetzt. Eine Mutter soll ihre heute achtjährige Tochter etwa sieben Jahre lang eingesperrt haben (LokalPlus berichtete). Im September setzten die Polizei und das Jugendamt dem bei einer Hausdurchsuchung ein Ende. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt. Der Mutter und den Großeltern könnten verschiedene Straftatbestände zur Last gelegt werden.
„Die Ermittlungen erstrecken sich auf die Straftatbestände der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung“, so Staatsanwalt Baron Patrick von Grotthuss. Demnach geht es dem Mädchen den Umständen entsprechend. Aktuelle Erkenntnisse zum Gesundheitszustand lägen ihm nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt derzeit gegen die Mutter und die Großeltern des Schutzbefohlenen.
„Es sind die Hintergründe der Tat zu ergründen. Weiterhin dürften sich medizinische (körperliche und psychologische aber gegebenenfalls auch psychiatrische) Untersuchungen anschließen“, so Baron von Grotthuss. Das Mädchen soll in den vergangenen Jahren bei den Großeltern gelebt haben.
„Hinsichtlich des Vaters liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass er von den Geschehnissen in Attendorn Kenntnis hatte. Er wird derzeit lediglich als Zeuge geführt“, so der Staatsanwalt. Ob und gegebenenfalls wann es zur Anklage kommen werde, könne noch nicht abgesehen werden. „Das wird von dem Verlauf der weiteren Ermittlungen abhängen.“
Er erklärte, dass die Presse im September aus Jugendschutzgründen nicht informiert worden sei. Es habe zwischen dem Schutz des Kindes und den Interessen der Öffentlichkeit abgewogen werden müssen.
„Hier wurde die Entscheidung getroffen, dass jedenfalls gegenwärtig der Schutz des Kindes höher zu bewerten ist. Es sollte eine (weitere) Traumatisierung des Kindes vermieden werden und dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, sich in ein neues Leben einzufinden“, so der Staatsanwalt.