Schöffenwahl in Attendorn

Amtsperiode von 2019 bis 2023


 von © Irochka / lia
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Attendorn. Für die in diesem Jahr bundesweit anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden auch aus der Hansestadt Attendorn Bewerber gesucht, die sich für die Amtszeit von 2019 bis 2023 vorschlagen lassen.


Angesprochen sind interessierte Frauen und Männer aus Attendorn, die am Amtsgericht Olpe und am Landgericht Siegen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerber, die ihren Wohnsitz in Attendorn haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. 
Soziale Kompetenz erforderlich
 

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. 
Verantwortungsvolles Amt
Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
 Interessenten für das Schöffenamt können sich bis Donnerstag, 1. März, beim Bürgermeister der Hansestadt Attendorn, Amt für öffentliche Ordnung, Kölner Straße 12, 57439 Attendorn, bewerben. Die Hansestadt Attendorn leitet die Vorschlagslisten im Anschluss an die zuständigen Stellen weiter. Das Bewerbungsformular kann von der städtischen Homepage heruntergeladen werden.
 Für weitere Informationen steht Danica Struck vom Amt für öffentliche Ordnung der Hansestadt Attendorn zur Verfügung (Tel.: 0 27 22/6 42 40, E-Mail d.struck@attendorn.org).
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