Prozess um Freiheitsberaubung gestartet – Öffentlichkeit ausgeschlossen
Mädchen jahrelang in Attendorn eingesperrt
- Attendorn, 09.02.2026
- Blaulicht
- Von Nils Dinkel
Siegen/Attendorn. Nach mehreren Verzögerungen hat am Montag, 9. Februar, vor dem Landgericht Siegen der Prozess gegen drei 49-, 80- und 83-jährige Angeklagte begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, ein Mädchen über Jahre hinweg eingesperrt und misshandelt zu haben. Zum Auftakt nahmen erstmals alle Angeklagten auf der Anklagebank Platz.

Der Prozessbeginn war von einer Reihe außergewöhnlicher Umstände begleitet. Zunächst war ein Angeklagter nicht zum angesetzten Termin erschienen, anschließend musste ein weiterer Verhandlungstag wetterbedingt ausfallen.
Beim dritten Anlauf blieben schließlich alle Angeklagten dem Gericht fern. Später stellte sich heraus, dass die Hauptangeklagte zuvor versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Der Suizidversuch konnte verhindert werden.
Zum jetzigen Auftakt beschäftigte sich das Gericht zunächst mit der Frage eines möglichen Ausschlusses der Öffentlichkeit. Während dieser Erörterungen war der Sitzungssaal zeitweise für Pressevertreter und Zuschauer geschlossen.

Auch nach der Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Richterin Sabine Metz-Horst sah überwiegenden Schutz der Privatsphäre der Angeklagten und der Nebenklägerin; noch vor dem öffentlichen Interesse.
Den Angeklagten wird unter anderem Freiheitsberaubung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll das Mädchen über einen langen Zeitraum isoliert worden sein – ohne Schulbesuch, ohne ärztliche Versorgung und ohne soziale Kontakte außerhalb der Familie.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst erläuterte, dass es bereits nach dem ursprünglichen Prozessauftakt am 7. Januar ein sogenanntes Erörterungsgespräch gegeben habe. Eine Verständigung sei dabei jedoch nicht zustande gekommen.
In diesem Gespräch habe der Sachverständige Blackwell bei der Hauptangeklagten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen. Zudem habe die Nebenklage deutlich gemacht, dass das betroffene Mädchen möglichst von einer Aussage verschont bleiben solle.

Alternativ wurde angeregt, eine audiovisuelle Vernehmung in Betracht zu ziehen. Ebenfalls Thema des Gesprächs war die Möglichkeit von Bewährungsstrafen für die angeklagten Großeltern – allerdings nur im Falle umfassender Geständnisse. Erstmals sei in diesem Zusammenhang auch ein möglicher Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert worden.
Nach dem Erörterungsgespräch hätten sich die Ereignisse überschlagen, so Metz-Horst. Unter anderem habe das Gericht die polizeiliche Vorführung der Angeklagten angeordnet. In diesem Zusammenhang sei der Suizidversuch der Hauptangeklagten bekannt geworden.
Sie habe aufgrund des laufenden Verfahrens unter erheblichem Druck gestanden. Es habe sich nach Einschätzung der Vorsitzenden nicht um einen spontanen Entschluss gehandelt; vielmehr sei die Frau massiv belastet und sogar bedrängt gewesen.

Aus der Anklageschrift vom 25. Oktober 2024 geht hervor, dass das Mädchen infolge der jahrelangen Isolation erhebliche Entwicklungsdefizite aufwies. Genannt wurden unter anderem Probleme beim Laufen, ein gestörtes Gleichgewichtsgefühl, Unsicherheiten beim Treppensteigen und auf unebenem Untergrund sowie eine Essstörung.
Darüber hinaus habe das Kind unter psychischen Folgen der Abschottung gelitten. Es war zeitweise stationär in Behandlung und wird bis heute ambulant weiterbehandelt.
