Planungen im Stadtgebiet Attendorn gehen weiter
Windkraft:
- Attendorn, 27.11.2018
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion
Attendorn. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am Montag, 26. November, hat Uwe Waschke, Amtsleiter für Planung und Bauordnung, einen Sachstandsbericht zum Teilflächennutzungsplan Windkraft vorgelegt.
Baudezernent Carsten Graumann wies darauf hin, dass selbst im Idealfall die Planungen noch ein Jahr dauern. Bürgermeister Pospischil ergänzte, dass man steuernd planen will, denn „nur wenn wir das Verfahren nicht verschleppen, kann es uns auch nicht aus den Händen genommen werden.“
„Die Rechtslage ist schwankend und das seit Jahren. Deshalb sind Planungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene fast unmöglich. Jeder will die Energiewende, aber der schwarze Peter bleibt am Ende an den Kommunen hängen“, so der Bürgermeister.
1.) Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die feste Vergütung für Windstrom ist ausgelaufen. Jetzt erfolgt die Vergütung nach einem Ausschreibungsverfahren. Sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Bürgerwindpark angepasst worden? Sind die Anlagen noch wirtschaftlich zu errichten und zu betreiben? Wenn ja mit welcher Vergütung wurde hierbei kalkuliert?
2.) Rechtliche Unsicherheiten
Die Bundeländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg möchten erreichen, dass die Öffnungsklausel für den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung wieder gültig wird. Die Länder haben einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Wird bei der Aufstellung dieses sachlichen Teilflächennutzungsplans eine eventuelle Änderung der Abstandsregelungen bereits berücksichtigt? Wenn nein, stellt sich die Frage ob es nicht sinnvoller und vor allem zeit- und kostensparender ist, die Planungen so lange auszusetzen, bis die Entscheidungen diesbezüglich gefallen sind.
3.) Aussicht auf Erfolg
Wird das Drehfunkfeuer Germinghausen in Hülschotten bei der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans berücksichtigt? Nach unseren Informationen ist die geringe Entfernung bis an die Grenzen des Stadtgebiets Attendorn ein Ausschlusskriterium für den Bau von Windrädern der neuesten Generation mit entsprechender Höhe?
Nach unseren Recherchen ist das Aufstellen von Windrädern aus verschiedenen Gründen in Stadtgebiet Attendorn kaum möglich. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Finanzmittel, welche die Stadt Attendorn in ihr Projekt Bürgerwindpark ausgibt, bei den niedrigen Erfolgsaussichten sinnvoll investiert sind, oder ob es nicht dringendere Projekte zu realisieren wären wie z.B. Alter Bahnhof oder Sozialer Wohnungsbau.
4.) Einsichtnahme
Auf der Internetseite der Stadt Attendorn sind Antworten auf die Fragen der UWG hinsichtlich Windkraft veröffentlicht. Danach können die bestehenden Gutachten soweit sie Bestandteil der Unterlagen zur Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans sind, bereits eingesehen werden. Wo kann die Einsichtnahme erfolgen und dürfen von den Gutachten Kopien erstellt werden bzw. diese abfotografiert werden?
5.) Kosten
a) Laut Niederschrift zur 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Antwort zur Frage 9 der UWG) betragen die heute kalkulierbaren Kosten für das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ 215.561,95 €. Weitere diesbezügliche Kosten sind verfahrensabhängig und derzeit nicht kalkulierbar.
Frage: Trifft die Stadt Attendorn Annahmen über noch anfallende Kosten in dieser Angelegenheit oder gibt es zumindest eine grobe Schätzung? Bis zu welcher finanziellen Grenze würde die Stadt die Planungen weiter verfolgen?
b) Die Kosten für die Projektentwicklung Bürgerwindpark Attendorn GmbH sind hierin nicht enthalten. Diese werden gesondert ermittelt und nachgewiesen.
Frage : Werden diese Kosten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht oder wer wird darüber informiert?