Plädoyers: Angeklagter soll in geschlossene Psychiatrie

Brandstifter-Prozess: Beweisaufnahme beendet


Topnews
 von Adam Fox
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Attendorn. Im Verfahren gegen Awet F., der beschuldigt wird, am 12. Juli 2020 in Attendorn eine Asylunterkunft in Brand gesteckt zu haben, wurde die Beweisaufnahme am Freitag, 5. Februar, vor dem Landgericht Siegen abgeschlossen.


Staatsanwalt Rainer Hoppmann und Verteidiger Marcel Tomczak sprachen sich für eine Unterbringung in einer geschlossen psychiatrischen Einrichtung aus. Das Urteil soll am Dienstag, 8. Januar, gesprochen werden.

Am vierten Verhandlungstag resümierte der Brandsachverständige Thomas Fernges, dass es drei Zündquellen gegeben habe - im Zimmer des Beschuldigten, in der Küche und in den Sanitäranlagen.

Kein technischer Defekt

Fernges schloss einen technischen Defekt oder Brandbeschleuniger aus. Der Brandsachverständige der Polizei, der ebenfalls von drei Zündquellen ausgeht, sprach von einer dadurch entstandenen enormen Hitzeentwicklung.

Ein am Brandabend gedrehtes Video verdeutlichte die Angst der Bewohner, die panisch riefen: „Keine Chance rein“ und „Alles schwarz und giftig.“ Im Anschluss daran beendete Richterin Elfriede Dreisbach die Beweisaufnahme und Staatsanwalt sowie Verteidiger kamen zu ihren Plädoyers.

Paranoide Schizophrenie 

Staatsanwalt Rainer Hoppmann hielt in seinem Plädoyer fest, dass der Beschuldigte bei Gericht keine Angaben gemacht habe. Gegenüber den Polizisten und dem Sachverständigen Dr. Bernd Roggenwallner habe er jedoch angegeben, den Brand gelegt zu haben. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigtem vorsätzliche Brandstiftung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vor.

Staatsanwalt Hoppmann plädierte für die Anwendung des Paragraphen 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) und verwies auf das Gutachten Dr. Roggenwallners, der paranoide Schizophrenie diagnostiziert hatte. Hoppmann beantragte die Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus (Paragraph 63 StGB), da davon auszugehen sei, dass Awet F. weitere Straftaten begehen könnte.

Verteidiger Marcel Tomczak sah ebenfalls den Paragraphen 63 StGB als erfüllt an. Allerdings habe es seiner Ansicht nach keine ordnungsgemäße Belehrung der Polizeibeamten gegeben, als diese F. stellen wollten.

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