Neubaugebiet Neu-Listernohl Nord: Ausschuss eignet sich auf Baunormen

Was erlaubt ist und was nicht


Die Bauarbeiten für das Neubaugebiet Neu-Listernohl Nord haben begonnen. Im Hintergrund Teile von Neu-Listernohl (links) sowie die Akademie Biggesee (rechts). von Adam Fox
Die Bauarbeiten für das Neubaugebiet Neu-Listernohl Nord haben begonnen. Im Hintergrund Teile von Neu-Listernohl (links) sowie die Akademie Biggesee (rechts). © Adam Fox

Neu-Listernohl. Im Norden Neu-Listernohls soll ein Neubaugebiet entstehen. 44 Einzelhäuser und vier größere Mehrfamilienhäuser sollen gebaut werden. Seit Anfang der Woche wird das Baugebiet erschlossen. Im Ausschuss für Planen, Bauen, Klima und Umwelt wurde nun beschlossen, wie die Häuser zukünftig aussehen dürfen.


Während die Einzelhäuser bei den Dächern über größeren Spielraum verfügen (Flach-, Pult-, Sattel-, Parallel-, Krüppelwalm-, Zwerch- und Schleppdächer), dürfen bei den Mehrfamilienhäusern (Häuser mit den Ziffern 14, 25, 39 und 40) ausschließlich Flach- und Pultdächer verbaut werden.

Mit Ausnahme der Mehrfamilienhäuser 14, 25, 39 und 40 entstehen im Neubaugebiet Neu-Listernohl Einfamilienhäuser. von Hansestadt Attendorn
Mit Ausnahme der Mehrfamilienhäuser 14, 25, 39 und 40 entstehen im Neubaugebiet Neu-Listernohl Einfamilienhäuser. © Hansestadt Attendorn

Auch bei der Farbe des Daches sind nur Braun-, Grau- und Schwarztöne erlaubt. Die Abdeckung des Daches muss matt sein. Glänzende, glasierte, reflektierende oder spiegelnde Materialien und Oberflächen zur Dacheindeckung sowie zur Gestaltung der Dachaufbauten und -einschnitte sind unzulässig.

Dachbegrünungen und Wintergärten sind hingegen erlaubt. Wer eine Solaranlage oder Photovoltaikanlage verbaut, der muss darauf achten, dass diese nicht über die Dachflächen hinausragen. Fachwerk- und Holzhäuser sind unter bestimmten Bedingungen auch zulässig.

In Sachen Stellplatz wurde der Bedarf von einem auf anderthalb Stellplätze pro Haus erhöht. Ziel der Erhöhung ist es, die öffentlichen Verkehrsflächen (auch außerhalb des Planbereiches) vom ruhenden Verkehr zu entlasten.

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