Nach Messerstecherei auf Attendorner Spielplatz: Haftstrafe für 16-Jährigen

Verurteilung wegen versuchten Totschlags


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 von LG Siegen/Justiz NRW
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Attendorn. Das Urteil für den 16-jährigen Attendorner, der im September 2019 seinen Mitschüler auf einem Spielplatz in Attendorn mit einem Messer attackiert hatte, ist gefallen: Der Jugendliche muss ins Gefängnis. Er ist verurteilt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.


Das Urteil ist am Freitag, 3. Juli, am Landgericht in Siegen gesprochen worden. Der Jugendliche wurde antragsgemäß zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwalt hatte auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes plädiert. Die Mordmerkmale sah die große Strafkammer am Landgericht Siegen jedoch nicht. Das Strafmaß blieb jedoch das Gleiche, da die Jugendkammer einen großen Erziehungsbedarf bei dem 16-Jährigen sieht.

Zu den Vorwürfen hatte sich der Jugendliche im Prozessverlauf nicht geäußert. Per schriftlicher Anwaltserklärung räumte er die objektive Tat ein. Er habe den Mitschüler jedoch nicht töten wollen. Die Schuldfähigkeit des Jugendlichen wurde festgestellt. Die Verteidigung hatte auf eine Tat aus Fahrlässigkeit plädiert und eine zweijährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert.
Hintergrund:
Die Tat ereignete sich am 16. September 2019 gegen 19.30 Uhr auf einem Spielplatz an der Dortmunder Straße in Attendorn. Zur Tatzeit waren Täter und Opfer 15 Jahre alt. Sie besuchten die gleiche Schule. Nachdem der Angeklagte ihm in den Bauch gestochen hatte, half ein vorbeifahrender Autofahrer dem Verletzten, der durch eine Not-Operation überlebte.
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