Mofafahrer mit Versicherungskennzeichen von 2013 unterwegs

Kontrolle in Attendorn


Jedes Jahr zum Stichtag 1. März benötigen Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds einen neuen, gültigen Versicherungsnachweis. von www.gdv.de
Jedes Jahr zum Stichtag 1. März benötigen Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds einen neuen, gültigen Versicherungsnachweis. © www.gdv.de

Attendorn. Ein 20-jähriger Mofafahrer ist einer Streifenwagenbesatzung am Dienstag, 3. Mai, gegen 21.30 Uhr auf der Kölner Straße in Attendorn aufgefallen.


Er befuhr die Straße ohne eingeschaltetes Licht, so dass die Beamten ihn kontrollierten. Der Rollerfahrer gab an, dass sein Licht während der Fahrt ausgegangen sei und er daher angehalten habe. Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2013 stammte und er somit ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war.

Der Heranwachsende erklärte, dass er das Mofa erst in dieser Woche gekauft und der Vorbesitzer ihm gesagt habe, der Versicherungsschutz sei noch ein Jahr gültig. Die Polizisten schrieben eine Anzeige und untersagten die Weiterfahrt.

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