Inklusion im Arbeitsleben: Andre Völker beginnt neuen Job
Von den Werthmann-Werkstätten zum regulären Beschäftigungsverhältnis
- Attendorn, 27.01.2018
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion

Attendorn. Für Andre Völker ist ein Traum in Erfüllung gegangen: Seit Anfang Dezember vergangenen Jahres arbeitet er bei der Firma Gewiss in Ottfingen in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis. Zuvor war er in den Werthmann-Werkstätten tätig.

Zuvor hatte der 25-Jährige seit März 2011 im Betrieb, im Rahmen eines betriebsintegrierten Arbeitsplatzes (Außenarbeitsplatz), der Werthmann-Werkstätten gearbeitet. „Das war jetzt der nächste und logische Schritt“, freut sich auch Günter Rotthoff, sein Integrationsassistent von den Werthmann-Werkstätten, der ihn die vergangenen Jahre begleitet hat.

Möglich war das, weil viele positive Faktoren zusammen kamen. Zum einen Andre Völker selber. Er ist begeistert von seiner Arbeit als Lagerhelfer. Zahlen sind seine Welt und damit kann er sich Artikelnummern gut merken. „Außerdem habe ich auch den Staplerführerschein gemacht.“ Zum anderen aber auch seine Kollegen. Sie wissen um seine Schwächen und Stärken. „Wir benötigten im Lager Unterstützung und starteten den Versuch, hier einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz als Lagerhelfer zu errichten“, erklärt Reiner Hesmert.

Ansonsten stand ihm Günter Rotthoff zur Seite. Doch da heißt es jetzt Abschied nehmen. Denn das Beschäftigungsverhältnis mit den Werthmann Werkstätten ist nun zu Ende. „Natürlich bin ich sehr stolz auf seinen beruflichen Werdegang – die Vermittlungen auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz sind für uns besondere Erfolgsmomente“, betonte der Integrationsassistent. Die helfende Hand an Andres Seite ist in Zukunft Juliane Strunk vom Integrationsfachdienst. Der Integrationsfachdienst (IFD) Siegen, Olpe, Wittgenstein und die Werthmann Werkstätten kooperieren hier eng miteinander.
Auch für die Firma Gewiss gab es Unterstützungsleistungen. Sowohl bei dem betriebsintegrierten Arbeitsplatz als auch beim Übergang von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis kann der Beschäftigungsgeber finanzielle Zuschüssen anfordern.
