Infos rund um „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“

Seniorenrat Attendorn lädt ins Bürgerhaus „Alter Bahnhof“


Das Bürgerhaus „Alter Bahnhof“ am Attendorner Bahnhof. von Jana Becker
Das Bürgerhaus „Alter Bahnhof“ am Attendorner Bahnhof. © Jana Becker

Attendorn. Der Seniorenrat der Hansestadt Attendorn lädt zu einer Informationsveranstaltung zu den Themen „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ am Mittwoch, 30. September, um 18.30 Uhr in das Bürgerhaus „Alter Bahnhof“ ein. Anmeldungen sind zwischen Mittwoch und Freitag, 23. und 25. September, möglich.


Referent ist Dr. Thomas Buchmann, Rechtsanwalt und Notar der Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner (mit Standorten in Attendorn und Olpe).

Der Abend richtet sich an alle, die näheres über die Notwendigkeiten und richtige Gestaltung beider Dokumente erfahren wollen, um ihre Wünsche und Anordnungen auch eindeutig und rechtssicher niederzulegen.

Das ist der Unterschied

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nicht dasselbe. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind oder abgelehnt werden, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer für den Betroffenen handeln und Entscheidungen treffen darf.

In diesem Vortrag werden u.a. folgende Fragen geklärt:

  • Was ist eine Patientenverfügung und was sollte darin geregelt sein?
  • Was ist eine Vorsorgevollmacht und wann ist sie sinnvoll?
  • Wo liegen die Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten?
  • Was sollte bei der Erstellung beachtet werden?
  • Welche typischen Fehler lassen sich vermeiden?

Der Eintritt ist kostenfrei und ein barrierefreier Zugang zum Vortragssaal ist gegeben.

Anmeldung

Um besser planen zu können, bittet der Seniorenrat um telefonische Anmeldung im Zeitraum von Mittwoch bis Freitag, 23. bis 25. September, jeweils ab 18 Uhr bei Renate Biecker-Klaas unter Tel. 02722/96 89 998.

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