Hanseschule: Attendorner Rat kämpft um dauerhafte Vierzügigkeit

Einstimmiges Votum für Dringlichkeitsentscheidungen


  • Attendorn, 09.02.2017
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

 von Symbol © Syda Productions / lia
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Attendorn. Der Rat der Stadt Attendorn hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Februar, zwei Dringlichkeitsentscheidungen getroffen, die die Hanseschule betreffen. Bürgermeister Christian Pospischil wurde damit beauftragt, bei der Bezirksregierung in Arnsberg eine dauerhafte Vierzügigkeit zu beantragen. Außerdem soll das Stadtgebiet als räumlich abgegrenztes Einzugsgebiet für die Schule gelten. Das Votum der Stadtverordneten fiel jeweils einstimmig aus.


Hintergrund ist das „Erfolgsmodell“ der Sekundarschule in Attendorn. Die Vierzügigkeit war in den vergangen Jahren durch eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung ermöglicht worden. Der Schulentwicklungsplan (SEP) der Hansestadt Attendorn mit Prognosen bis 2022/2023 wurde im vergangenen Jahr von Dr. Heinfried Habeck vom Institut für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund aufgestellt. Darin empfiehlt der Experte, eine durchgängige Vierzügigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen. Dieser Antrag wurde zunächst vom Ausschuss eingereicht, was aber laut Bezirksregierung nicht ausreicht. Daher wurde am Mittwoch ein entsprechender Ratsbeschluss nachgereicht.

Ob die Bezirksregierung dem Antrag auf eine dauerhafte Vierzügigkeit entsprechen wird, ist laut Pospischil allerdings ungewiss. „Bisher hat es in der Sache keine klare Entscheidung gegeben. Im Gegenteil, die Signale waren eher negativ“, sagte der Bürgermeister.
Eltern und Schüler müssen zunächst abwarten
Das wiederum bringt die Sekundarschule in eine missliche Lage, denn die Anmeldefrist endet am Donnerstag, 9. Februar. Daher könne den Schülern und ihren Eltern zunächst nicht mitgeteilt werden, ob sie angenommen werden. Das Anmeldeverfahren war in diesem Jahr vorgezogen, damit auch Schüler, die letztlich eine Absage bekommen, sich noch an anderen Schulen bewerben können. „Aber“, das machte Pospischil deutlich, „eigentlich sollte bei einer Entscheidung, ob vier- der dreizügig, der Elternwille entscheidend sein. Wir werden alle Mittel ausschöpfen, dass Attendorner Kinder nicht gegen ihren Willen in anderen Kommunen beschult werden.“

Daraus ergab sich die zweite Dringlichkeitsentscheidung in der Ratssitzung: die Ausweisung eines Schuleinzugsgebietes. Bei der Bezirksregierung in Arnsberg wird lediglich die prognostizierte Anmeldezahl der in Attendorn wohnhaften Schüler gewertet, die damit eine Dreizügigkeit begründen würde. Schülerzugänge aus anderen Kommunen könnten bei der Festlegung der Zügigkeiten nicht berücksichtigt werden, auch wenn in den vergangenen Jahren ein stabiler Zugangsdurchschnitt von 31 Schülern, die nicht aus Attendorn, sondern vorrangig aus Plettenberg und Meinerzhagen kamen,  bei der Hanseschule zu verzeichnen war.
Pospischils Appell an die Bezirksregierung
Solange kein Schulbezirk festgelegt wird, spielen Kriterien wie Geschwisterkinder oder Leistungen eine Rolle bei der Schulannahme, nicht aber der Wohnort. Die Bezirksregierung habe am Mittwoch zur Untermauerung des Antrages noch weitere Unterlagen angefordert, so Pospischil. „Eine negative Entscheidung ist aber trotzdem möglich“, machte das Stadtoberhaupt nochmals deutlich.

Eltern und deren angemeldeten Kinder bleiben somit weiter im Ungewissen, welche Schule sie nach den Sommerferien besuchen werden. „Die Bezirksregierung ist aufgerufen, hier schnell eine klare Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung soll im Sinne des Elternwillens getroffen werden. Es sollte ohne Not keine Abweisung von Schülern an Attendorner Schulen erfolgen“, so Pospischil.
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