Grundsteuererklärung: Abgabe nicht auf die lange Bank schieben


Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. von Nils Dinkel
Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. © Nils Dinkel

Attendorn. Die Hansestadt Attendorn bittet alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune.


Mit ihnen finanziert die Hansestadt Attendorn unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch die zahlreichen sportlichen und kulturellen Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung ist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen, und die Finanzämter haben begonnen, die Eigentümer noch einmal an die Abgabe zu erinnern. Um die Erklärung kommt man nicht herum, denn wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wird, nehmen die Finanzämter für die Besteuerung eine Schätzung vor. Auch nach der Schätzung besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Neuer Wert gilt ab 2025

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer noch nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 dann ist der neue Wert für die Grundsteuerzahlung an die Städte und Gemeinden entscheidend.

Die Finanzämter unterstützen weiterhin mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe. Die Hotline des Finanzamtes Olpe ist für Fragen unter der Rufnummer 02761/ 963-1959 zu erreichen.

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