Gottesdienste: Daten müssen erfasst werden
Vorgabe des Landes
- Attendorn, 29.05.2020
Attendorn. Um eine Vorgabe der Landes NRW umzusetzen und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sind ab dem kommenden Pfingstwochenende die Besucher von Gottesdiensten auch im Pastoralverbund Attendorn namentlich zu erfassen.
Wenn diese abgegeben werden, entfällt das aufwändigere Eintragen in die Listen. Bei kleineren Gottesdiensten (Andachten, Werktagsmessen, ...) sind die Besucher gehalten, sich eigenständig in die ausgelegten Listen einzutragen. Auch dabei gelten die bekannten Abstandsregeln. Der Pastoralverbund bittet um Verständnis.