Gefährliche Situationen durch Radverkehr am Attendorner Leuchtturm

Ausdrückliches Fahrverbot


Weil viele Radfahrer das Fahrverbot am Leuchtturm ignorieren, ist es schon mehrfach zu Gefahrensituationen gekommen. Ruhrverband, Ordnungsamt und Polizei weisen auf das ausdrückliche Fahrverbot hin. von Tourismusverband Biggesee-Listersee
Weil viele Radfahrer das Fahrverbot am Leuchtturm ignorieren, ist es schon mehrfach zu Gefahrensituationen gekommen. Ruhrverband, Ordnungsamt und Polizei weisen auf das ausdrückliche Fahrverbot hin. © Tourismusverband Biggesee-Listersee

Attendorn. Der Leuchtturm am Biggesee, die Außengastronomie mit dem markanten Dach, ist ein beliebtes Ausflugsziel und besonders bei schönem Wetter stark frequentiert. Ordnungsamt, Polizei und Ruhrverband sowie die Biggetal Gastronomie und Touristik (BGT) sehen allerdings mit Sorge, dass es vor dem Pavillon auf dem Biggedamm immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil das dort geltende Radfahrverbot missachtet wird.


Obwohl Schilder und Markierungen auf dem Asphalt ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fahrräder auf einem rund 100 Meter langen Teilstück geschoben werden müssen, sind überhöhte Geschwindigkeit, riskante Bremsmanöver und Beinahe-Zusammenstöße an der Tagesordnung.

„Die Servicekräfte der Außengastronomie müssen den Weg queren, um an den Tischen zu bedienen. Spielende Kinder laufen hin und her, der Biggolino hat hier eine Haltestelle und lässt Fahrgäste ein- und aussteigen. Dieser Bereich ist viel stärker frequentiert als der Rest der Dammkrone“, erklärt Talsperrenbetriebsleiter Ralf Stötzel vom Ruhrverband die Situation vor Ort.

Verwarngeld wegen Ordnungswidrigkeit droht

Stötzel ergänzt: „Wir haben das generelle Radfahrverbot auf dem Biggedamm vor einigen Jahren aufgehoben, weil es nicht mehr zeitgemäß war. Aber hier direkt vor dem Leuchtturm ist das Radfahren einfach zu gefährlich. Das sehen wir bei schönem Wetter fast jeden Tag.“

Der Ruhrverband, die Hansestadt Attendorn, die örtliche Polizeiwache und die BGT appellieren daher an die Einsicht aller Zweiradfans. „Wo immer das Radfahren einigermaßen gefahrlos möglich ist, soll es auch erlaubt sein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dafür natürlich Voraussetzung. Vor dem Leuchtturm bedeutet diese Rücksichtnahme allerdings, dass Fahrräder geschoben werden müssen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.“

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