Fundfahrräder-Versteigerung: Abgabe der Angebote über Attendorner Homepage

Vom 6. bis zum 12. Juni


 von Sergey Ryzhov, Adobe Stock
© Sergey Ryzhov, Adobe Stock

Attendorn. Immer wieder werden im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn Fundfahrräder abgegeben. Nicht alle werden von ihren Eigentümern abgeholt. Die Hansestadt Attendorn startet ab Montag, 6. Juni, mit der Versteigerung von Fundfahrrädern.


Grundsätzlich können Fundsachen nach einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist durch den Finder beansprucht werden. In vielen Fällen verzichten die Finder jedoch auf dieses Recht und die Fundsachen verbleiben im Rathaus. Und genau diese Fahrräder werden nun versteigert.

Online-Auktion dauert eine Woche

Die Fahrräder können von Montag bis Sonntag, 6. bis 12. Juni, auf der Homepage der Hansestadt Attendorn angesehen werden. Interessenten haben die Möglichkeit, Gebote zu den einzelnen Fundsachen über die Homepage abzugeben. Die Gebote müssen die Fundnummer, den Betrag sowie den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Bietenden enthalten.

Die Gebote werden im Bürgerbüro am Dienstag, 14. Juni, ausgewertet. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Sofern es mehrere identische Höchstgebote für die gleiche Fundsache geben sollte, entscheidet die frühere Abgabe des Gebotes.

Abholung bis zum 30. Juni möglich

Bieter werden telefonisch oder per E-Mail informiert und haben ihre Fundsache nach Terminabsprache und gegen Bezahlung im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bis Donnerstag, 30. Juni, abzuholen.

Sofern Verlierer bzw. Finder an den Fundfahrrädern noch Ansprüche geltend machen möchten, hat dies bis Montag, 30. Mai, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn, Kölner Straße 12, zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr angemeldet werden.

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