Förderung der Innenstadtentwicklung: Erleichterung in Attendorn
Keine Auswirkungen auf Fördermittel
- Attendorn, 20.12.2018

Attendorn. Mit einer guten Nachricht im Gepäck sind die Vertreter der Hansestadt Attendorn von der Bezirksregierung Arnsberg zurückgekehrt. Trotz der unwirksamen Sanierungssatzung hat die zugesagte Förderung für die Innenstadtentwicklung weiter Bestand. Das gibt die Stadt Attendorn in einer Pressemitteilung bekannt.

Als Ergebnis dieser Gespräche mit Vertretern der Bezirksregierung kann festgehalten werden:
- Die Städtebauförderung setzt keine Sanierungssatzung voraus und hat damit keine Auswirkungen auf die bereits gewährten Fördermittel. Es ist Ermessensentscheidung einer Kommune, ob eine Sanierungssatzung beschlossen wird und auf welche Instrumente des Baugesetzbuches zurückgegriffen wird.
- Unabhängig vom Rechtsstreit von der Gerichtsentscheidung ist die grundsätzliche finanzielle Förderung der Behebung der städtebaulichen Missstände im Sinne des beschlossenen Innenstadtentwicklungskonzeptes – auch in der Zukunft – nicht gefährdet.
