Förderung der Innenstadtentwicklung: Erleichterung in Attendorn

Keine Auswirkungen auf Fördermittel


 von Symbol Barbara Sander-Graetz
© Symbol Barbara Sander-Graetz

Attendorn. Mit einer guten Nachricht im Gepäck sind die Vertreter der Hansestadt Attendorn von der Bezirksregierung Arnsberg zurückgekehrt. Trotz der unwirksamen Sanierungssatzung hat die zugesagte Förderung für die Innenstadtentwicklung weiter Bestand. Das gibt die Stadt Attendorn in einer Pressemitteilung bekannt.


Die Hansestadt Attendorn wollte das Innenstadtentwicklungskonzept (IEK) mit einer Sanierungssatzung absichern. Nach dem verlorenen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stand für die Vertreter der Hansestadt Attendorn mit Bürgermeister Christian Pospischil an der Spitze am Freitag, 14. Dezember, ein wichtiges Erörterungsgespräch zu den Auswirkungen der unwirksamen Satzung auf die bisherigen und zukünftigen Städtebauförderungsleistungen an.

Als Ergebnis dieser Gespräche  mit Vertretern der Bezirksregierung kann festgehalten werden:
  1. Die Städtebauförderung setzt keine Sanierungssatzung voraus und hat damit keine Auswirkungen auf die bereits gewährten Fördermittel. Es ist Ermessensentscheidung einer Kommune, ob eine Sanierungssatzung beschlossen wird und auf welche Instrumente des Baugesetzbuches zurückgegriffen wird.
  2. Unabhängig vom Rechtsstreit von der Gerichtsentscheidung ist die grundsätzliche finanzielle Förderung der Behebung der städtebaulichen Missstände im Sinne des beschlossenen Innenstadtentwicklungskonzeptes – auch in der Zukunft – nicht gefährdet.
Bürgermeister Christian Pospischil blickt optimistisch nach vorne: „Wir sind froh, dass wir den bisher so erfolgreich eingeschlagenen Weg der Umgestaltung unserer Innenstadt mit den Fördermitteln des Landes weiter gehen können. Wir werden in den kommenden Wochen eine Lösungsstrategie erarbeiten, wie nun ohne das ursprünglich geplante Sicherungsinstrument der Sanierungssatzung die Umsetzung des Innenstadtentwicklungskonzeptes erfolgen soll, und werden diese dem Rat zur Beratung vorlegen.“
Artikel teilen: