Erster E-Scooter Unfall im Kreis Olpe: Frau stürzt in Attendorn
Fahrzeug nicht zugelassen
- Attendorn, 04.09.2019

Attendorn. Bereits am Donnerstag, 29. August, hat sich ein Verkehrsunfall mit einem E-Scooter auf der Straße "Zum langen Acker" in Attendorn ereignet. Dabei erlitt die 27-jährige Fahrerin verschiedene Verletzungen. Der Scooter fuhr schneller als erlaubt und ist in Deutschland nicht zugelassen.
Sie konnte keine, wie vorgeschrieben, Drosselung auf 20 km/h für den E-Scooter vorweisen. Zudem trug sie keinen Schutzhelm. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus, dass sie aber nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte.
Weiterhin kann dieses Modell nach Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen - die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt jedoch 20 km/h.
Hinweise der Polizei
Für das Führen von E-Scootern gelten besondere Bestimmungen. Die Polizei rät, sich vor der Nutzung mit den entsprechenden Hinweisen und Voraussetzungen vertraut zu machen.
- E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) und damit Kraftfahrzeuge, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h gilt.
- Sie müssen eine Vorder- und eine Hinterradbremse, eine Klingel und Beleuchtung haben. Zudem müssen die Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, um auf öffentlichen Wegen genutzt zu werden.
- Ein Führerschein wird zwar nicht gebraucht, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt, der E-Scooter darf bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren, benötigt ein Versicherungskennzeichen sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung inklusive selbstklebender Versicherungsplakette.
- Zudem dürfen Gehwege, Busspuren und Fußgängerzonen nicht befahren werden.
- Da es selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit zu schwersten Kopfverletzungen kommen kann, ist es ratsam, aber keine Pflicht, einen Helm zu tragen. Zudem gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Autofahrern.