Bezahlbarer Wohnraum im Stadtgebiet

Attendorn geht neue Wege


In der Hansestadt Attendorn können Hauseigentümer für die erstmalige Bereitstellung von Mietwohnraum ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss beantragen. von privat
In der Hansestadt Attendorn können Hauseigentümer für die erstmalige Bereitstellung von Mietwohnraum ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss beantragen. © privat

Attendorn. In der Hansestadt Attendorn können Hauseigentümer für die erstmalige Bereitstellung von Mietwohnraum ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss beantragen.


Nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Kleinstädten wie Attendorn wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Alleine in den vergangenen zehn Jahren kam es in Attendorn zu einem deutlichen Anstieg der Mietpreise mit weiterhin steigender Tendenz. Zwar ist an verschiedenen Stellen zusätzlicher Wohnraum neu geschaffen worden, jedoch vorwiegend im hochpreisigen Segment. Da zunehmend bezahlbarer Wohnraum fehlt, möchte die Hansestadt Attendorn nun neue Wege gehen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 besteht für Vermieter in Attendorn die Möglichkeit, im Falle einer erstmaligen Fremdvermietung einer Wohnung eine städtische Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Fördersumme berechnet sich individuell und richtet sich unter anderem nach der Größe der Wohnung, dem Baujahr sowie dem Ortsteil der entsprechenden Wohneinheit.
Förderung von neuem Wohnraum
Die Hansestadt Attendorn weist darauf hin, dass es sich nicht zwingend um einen Neubau von Wohnraum handeln muss. Auch der Aus- oder Umbau von bisher anderweitig genutzten Räumlichkeiten, wie zum Beispiel im Dachgeschoss oder im Keller, sowie eine erstmalige Vermietung von bisher nicht bewohnten Räumlichkeiten ist förderfähig. Eine Förderung wird ebenfalls für Wohnungen gewährt, die zwar zuvor bereits vermietet waren, die letztmalige Vermietung jedoch mindestens fünf Jahre zurückliegt.

In ihrer Sitzung am 12. Dezember 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung diese neue Richtlinie. Die bisherige Förderrichtlinie „Erwerb von Altimmobilien“ tritt außer Kraft.

Die Idee zu diesem Projekt entstand im Attendorner Rathaus. Bürgermeister Christian Pospischil: „Das Thema bezahlbarer Wohnraum brennt allen Städten und Gemeinden unter den Nägeln. Auch für viele Menschen in unserer Stadt wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit dieser neuen Förderrichtlinie gehen wir in Attendorn nun unseren ganz eigenen Weg. Dadurch werden die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen des Bundes mit den Steuervorteilen durch Sonderabschreibungen und des Landes NRW mit den Tilgungsnachlässen durch die NRW-Bank optimal ergänzt.“
Hier geht es zur Förderung:
Die Richtlinie, weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Antrag auf Bezuschussung finden Interessierte auf der Homepage der Hansestadt Attendorn unter www.attendorn.de/wohnraumförderung. Für weitere Informationen steht Patrick Schauerte vom Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren gerne zur Verfügung, Tel. 02722/64-112, E-Mail p.schauerte@attendorn.org
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