Attendorn befürchtet „deutliche Wettbewerbsverzerrung“
Rechtsstreit um „Modepark Röther“
- Attendorn, 27.07.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Attendorn. Eine Einigung im interkommunalen Rechtsstreit um die Ansiedlung des „Modeparks Röther“ in Plettenberg ist nicht in Sicht: Zwar begrüßt die Stadt Attendorn die Verkleinerung der Verkaufsfläche auf rund 6000 Quadratmeter. Dennoch seien weiterhin schädliche Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Hansestadt und auch weiterer Nachbarkommunen zu befürchten. Das ist der Tenor der sogenannten kritischen Stellungnahme, die die Attendorner Verwaltung dem Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt vorgelegt hat.

Diese Auswirkungsanalyse wiederum hat die Stadt Attendorn vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln prüfen lassen. Ergebnis: Trotz der reduzierten Verkaufsfläche seien „deutliche schädliche Auswirkungen für den Attendorner Einzelhandel zu erwarten“, heißt es in einer am 27. Juli veröffentlichten Pressemitteilung.
Und: „Gleichzeitig muss realistisch davon ausgegangen werden, dass circa 18 Prozent des geplanten Umsatzes des Modeparks von Kunden aus Attendorn generiert werden soll“, fürchtet die Stadt Attendorn. Bürgermeister Christian Pospischil spricht daher von „deutlichen Wettbewerbsverzerrungen“, die „sowohl jetzt den Attendorner Einzelhandel, aber auch zukünftige Entwicklungen erheblich beeinträchtigen“.
In Plettenberg geht man weiterhin davon aus, dass der Modefilialist bald eröffnen kann. Wie das „Süderländer Tageblatt“ aus Plettenberg berichtet, ist als Termin hierfür der 13. September vorgesehen.

