Archivalie des Monats dokumentiert einen Rechtsstreit aus 1685
Dokumentation illustriert Praxis der Beglaubigungen
- Attendorn, 03.03.2026
- Verschiedenes
Attendorn. Bei der Archivalie des Monats Februar handelt es sich um ein Protokoll aus 1685. Dokumentiert wurde ein Augenschein und die Anordnung an die Erben des verstorbenen Ebbert Höffer, den Mühlengraben-Stau zu beseitigen (1685). Die Archivalie bietet einen anschaulichen Blick auf die Komplexität von Wasserrechten und Mühlenbau im späten 17. Jahrhundert in Attendorn.

13. Oktober 1685: Im Rechtsstreit Kloster Ewig gegen Erben Ebbert Höffer erscheint auf Ladung die Miterbin Elisabeth Höffer. Auf Antrag des Paters Prokurator des Klosters Ewig besichtigen die Gerichtsschöffen Bürgermeister Diethrich Zeppenfeldt und Kämmerer Georg Keyßge mit Gerichtsschreiber Peter Eulhoff und weiteren Zeugen die Sperrung des Wasserlaufs zwischen Blankenroder und Ewiger Mühle.
Hintergrund: Der von Ebert Höffer verursachte Mühlenstau führte zu stehendem Wasser und damit zur Beschädigung der oberhalb liegenden Ewiger Mühle. Durch den Stau konnte das Wasser nicht wie üblich abfließen, was Mühlenbetrieb beeinträchtigte.

Entscheidung: Den Erben Höffers wurde auferlegt, den Mühlenstau zu beseitigen. Der Wasserlauf sollte wieder frei fließen, um Wartung und Betrieb der Ewiger Mühle sicherzustellen.
Beglaubigung und Dokumentation: Auf den Dokumenten befinden sich Unterschriften von Lambert Bischopinck (kurfürstlicher Gograf) und Christopher Zeppenfeldt (Gerichtsschreiber) sowie der Vermerk über die Zustellung an Christoffer Höffer am 16. Oktober 1685. Eine Beobachtung vor Ort dokumentiert den Zustand des Wasserlaufs zwischen Blankenroder und Ewiger Mühle sowie die Besitzverhältnisse der Mühleninhaber.
Spätere Beglaubigung: 21. Februar 1803 wurde durch Joanvahrs, Hessischer Gograf und Richter, beglaubigt, dass die Abschrift mit der Urschrift im Archiv der Canonie Ewig übereinstimmt.

Der Fall veranschaulicht, wie Wassergräben (Mühlengraben) und Mühlenstandorte rechtlich verknüpft waren und wie Konflikte zwischen Klöstern, Bürgern und lokalen Behörden um Wasserführung und Nutzungsrechte ausgetragen wurden. Die Auseinandersetzung zeigt, wie Klöster als maßgebliche Wasserrechtsinstanzen agierten und Eingriffe in lokale Bau- bzw. Betriebspläne reglementierten.
Die spätere Beglaubigung durch Joanvahrs stärkt die Provenienz der Archivalie und verankert ihre Authentizität im Archivgut. Sie hat offensichtlich die Stadtbrände im Archiv des Klosters Ewig (heute im Landesarchiv) überstanden und wurde danach aufgrund der lokalen Bedeutung und zur Wiederherstellung städtischer Unterlagen abermals als beglaubigte Urkunde den städtischen Urkunden hinzugefügt.
Die archivarische Dokumentation illustriert, wie historische Rechtsakten in Form von Urkunden über Jahrhunderte hinweg weitergegeben, geprüft und in modernen Archivalien verankert wurden, inklusive der Praxis von Beglaubigungen und Siegeln.
