Achtjährige auf E-Scooter angehalten

Polizisten staunen nicht schlecht


Topnews
Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Dünschede. Polizeibeamten des Verkehrsdienstes ist am Dienstag, 10. Januar, gegen 15.50 Uhr ein Kind auf einem E-Scooter auf der Straße „Im Weingarten“ in Dünschede aufgefallen.


Dabei hatte das achtjährige Mädchen mit dem Elektrokleinstfahrzeug den Gehweg in Richtung St. Claas befahren. Aufgrund des augenscheinlich sehr jungen Alters und des fehlenden Versicherungskennzeichens hielten die Beamten das Kind an.

Die Mutter kam umgehend zu dem Gespräch dazu. Die Polizisten wiesen die beiden daraufhin, dass die Achtjährige zu jung ist, um mit einem E-Scooter zu fahren und für das Führen eines solchen Fahrzeuges auch ein Versicherungsschutz vorhanden sein muss. Sie untersagten die Weiterfahrt und schrieben eine entsprechende Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Es gibt Vorschriften

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter, genau wie andere Elektrokleinstfahrzeuge, versichert sein müssen. Zudem gelten bestimmte Vorschriften, wenn die Fahrzeuge im Straßenverkehr geführt werden.

Dazu gehören die im Straßenverkehr gültigen Promillegrenzen sowie die Vorschriften zur Handynutzung. Daneben müssen die Scooter über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

Artikel teilen: